Arbitrage
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Arbitrage
Als Arbitrage bezeichnet man den Vorgang etwas billig zu kaufen und teuer wieder zu verkaufen.
Inhaltsverzeichnis
Definition Allgemein
Arbitrage ist der Kauf von Gütern und Vermögenswerten auf einem Markt mit dem Ziel, sie auf anderen Märkten zu verkaufen und einen Gewinn aus dem Preisunterschied zu erzielen.[1] Deutliche Unterschiede im Preis einer Ware schaffen die Möglichkeit einer Arbitrage.[2] Das Gewinnstreben der Arbitrageure bringt die Preise ins Gleichgewicht [3] und führt dazu, dass handelbare Güter überall zu einem einheitlichen Preis angeboten werden (Gesetz der Preisunterschiedslosigkeit). Im internationalen Rahmen setzt der Arbitragemechanismus voraus, dass ein freier Warenaustausch überhaupt möglich ist.[4]
Beispiel
Der Preis pro Scheffel Weizen ist in Chicago um 50 Cent höher als in Kansas City. Für den Transport und die Versicherung fallen 10 Cent pro Scheffel Weizen an. Der Arbitrageur, jemand der Arbitragegeschäfte durchführt, erwirtschaftet pro Scheffel Weizen 40 Cent Gewinn, wenn er den Weizen in Kansas City einkauft und in Chicago wieder verkauft. Die Preise werden sich folglich angleichen.[5]
Definition Bankwesen
Unter Arbitrage im Bankwesen versteht man Börsengeschäfte, die gleichzeitige Preis-, Kurs- und Zinsunterschiede an verschiedenen Märkten ausnutzen, um Gewinne zu erzielen. Die Arbitrageprozesse führen zu einem Ausgleich bestehender Preis-, Kurs- und Zinsdifferenzen und bewirken einheitliche Preise und Zinsfeststellung.
Effektenarbitrage (Wertpapierarbitrage)
Es existieren von demselben Papier unterschiedliche Kurse an verschiedenen Börsenplätzen. Die Situation wird gewinnbringend ausgenutzt, indem das Papier an einer Börse billig gekauft wird und an einer anderen Börse teuer verkauft bzw. das Papier am billigsten Börsenplatz gekauft und am teuersten Börsenplatz wieder verkauft wird.
Devisenarbitrage
Es erfolgt die Ausnutzung unterschiedlicher Kursrelationen einer Währung an verschiedenen Devisenplätzen. Dabei ist zwischen Kassa- und Termingeschäften zu unterscheiden. Den Kauf von Devisenam Platz mit den billigsten Kassakursen und den Verkauf der Devisen mit den teuersten Terminkursen bezeichnet man als Devisen- Differenzarbitrage. Unter dem Verkauf einer bestehenden Fremdwährungsforderung am teuersten Platz bzw. unter dem Erfüllen einer bestimmten Fremdwährungsverbindlichkeit am billigsten Ort versteht man die Devisen- Ausgleichsarbitrage.
Zinsarbitrage
Die Zinsarbitrage ist die Ausnutzung von Zinsdifferenzen an verschiedenen Geldhandelsplätzen, um Zinsgewinne zu erzielen.[6]
Fazit
Wenn alle Händler versuchen würden ihre Gelegenheiten am Markt zu nutzen, würden Unterschiede zwischen den Wechselkursen sich schnell ausgleichen. Die Devisenhändler beobachten sehr genau den Markt, um keine Arbitragegelegenheit zu verpassen. Dadurch sind die Chancen der Arbitrage sehr gering und kurzlebig.[7]
Weiterführende Betrachtung
Arbitrage ist die Forderung, dass die erwartete Rendite zweier Finanzanlagen gleich sein muss.
Beispiel
- Halten einer Anleihe mit einjähriger Laufzeit und einer Anleihe mit zweijähriger Laufzeit.
P=Preis
i=Zinssatz
t=Jahr
Fehler beim Parsen (Syntaxfehler): {\displaystyle P^e_{1t+1}}} =erwarteter Preis einer zweijährigen Anleihe im nächsten Jahr
Der linke Teil der Gleichung bezeichnet die Rendite je € aus dem Halten einer einjährigen Anleihe. Der rechte Part der Gleichung stellt die erwartete Rendite je € einer zweijährigen Anleihe dar.
Die Gleichung, die für zwei Vermögensgegenstände dieselbe Rendite fordert, bezeichnet man als Arbitragebeziehung.
Arbitrage besagt, dass der heutige Preis einer zweijährigen Anleihe gleich dem Gegenwartswert des erwarteten Preises der Anleihe (Fehler beim Parsen (Syntaxfehler): {\displaystyle P^e_{1t+1}}}
) im nächsten Jahr ist.
Der Preis einer einjährigen Anleihe im nächsten Jahr hängt vom einjährigen Zinssatz im nächsten Jahr ab.[8]
Einzelnachweise
- ↑ Vgl. Samuelson, Paul A./Nordhaus, William D.: Volkswirtschaftslehre, 2005, S. 299 f
- ↑ Vgl. Pindyck, Robert S./Rubinfeld, Daniel: Mikroökonomie, 2005, S. 30
- ↑ Vgl. Mankiw, N. Gregory: Makroökonomik, 2003, S. 163
- ↑ Vgl. Bofinger, Peter: Grundzüge der Volkswirtschaft, 2003, S. 424
- ↑ Vgl. Samuelson, Paul A./Nordhaus, William D.: Volkswirtschaftslehre, 2005, S. 300
- ↑ Vgl. Gabler: Wirtschaftslexikon, 1992, S. 211
- ↑ Vgl. Krugman, Paul R./Obstfeld, Maurice: Internationale Wirtschaft, 2006, S. 407
- ↑ Vgl. Blanchard, Oliver/Illing, Gerhard: Makroökonomie, 2003, S. 438
Literatur
Blanchard, Olivier; Illing, Gerhard: Makroökonomie. 3., aktualisierte Auflage. Pearson Education, München 2003, ISBN 3-8273-7051-5.
Bofinger, Peter: Grundzüge der Volkswirtschaft. Pearson Education, München 2003, ISBN 3827370760.
Gabler: Wirtschaftslexikon. 13. Auflage. Gabler, Würzburg 1992, ISBN 978-3409329965.
Krugman, Paul R.; Obstfeld, Maurice: Internationale Wirtschaft. 7., aktualisierte Auflage. Pearson Education, München 2006, ISBN 978-3-8273-7199-7.
Mankiw, N. Gregory: Makroökonomik. 5. Auflage. Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart 2003, ISBN 3791014587
Pindyck, Robert S.; Rubinfeld, Daniel: Mikroökonomie. 6. Auflage. Pearson Education, München 2005, ISBN 978-3827371645.
Samuelson, Paul A.; Nordhaus, William D.: Volkswirtschafslehre. mi-Fachverlag, Landsberg am Lech 2005, ISBN 978-3636031129.
Weblinks
Wikipedia
- Seite „Arbitrage“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 14. Oktober 2019, 22:04 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Arbitrage&oldid=193135061 (Abgerufen: 24. Oktober 2019, 13:58 UTC)
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