Makroprudenzielle Regulierung

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Als Makroprudenzielle Regulierung oder Makroprudenzielle Überwachung werden die Tätigkeiten der Aufsichtsbehörden bezeichnet, die das Ziel verfolgen, Risiken für das Finanzsystem als Gesamtheit ermitteln, zu bewerten und zu mindern. Mit ihrem Auftrag, auf das gesamte Finanzsystem und seine Stabilität einzuwirken, ergänzt die makroprudenzielle Überwachung die mikroprudenzielle Aufsicht über die einzelnen Banken, Versicherungen und weiteren Akteure des Finanzsystems. Im Rahmen der makroprudenziellen Aufsicht können die Aufsichtsbehörden Warnungen vor Risiken und Fehlentwicklungen kommunizieren und zugleich Handlungsoptionen zur Gefahrenabwehr aufzeigen. Bei der Umsetzung spielt in Deutschland der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) eine zentrale Rolle. Innerhalb des AFS übernimmt die Bundesbank wichtige Aufgaben, vor allem die Überwachung und Risikoanalyse des deutschen Finanzsystems. Auf Europäischer Ebene nimmt die Europäische Zentralbank (EZB) Aufgaben der makroprudenziellen Überwachung wahr, ferner auch der Europäische Ausschuss für Systemrisiken.

Weblinks

Definition im Glossar der Deutschen Bundesbank

Wikipedia