Internationale verhandlungen

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Internationale Verhandlungen ermöglichen zum einen den Zollabbau der Industrieländer und können Handelskriege vermeiden.

Bedeutung: Internationale Verhandlungen

Die Aufhebung von Außenhandelsbeschränkungen - man spricht auch von Liberalisierung des Welthandels - während der Nachkriegszeit erfolgte durch internationale Verhandlungen. Die Staaten einigten sich damals auf den wechselseitigen Abbau der Zölle. Dies erfolgte durch so genannte beiderseitige Abkommen. Im Rahmen solcher Abkommen erweisen sich Zollsenkungen einfacher als auf einseitigem Wege, denn:

  • Einerseits trägt ein beiderseitiges Abkommen dazu bei, die Unterstützung der Exporteure für den Freihandel [1] zu mobilisieren,
  • andererseits kann es destruktive Handelskriege vermeiden
  • und die Wohlfahrt aller Beteiligten erhöhen.

Internationale Handelsabkommen: Geschichtlicher Exkurs

Das System des Welthandels beruht auf einer Reihe internationaler Abkommen. So reicht der internationale Abbau der Zölle bis in die 1930er Jahre zurück. Die USA verabschiedeten ein Gesetz, den „Smoot-Hawley-Act“[2], welches einen starken Anstieg der Zölle sowie einen starken Rückgang des Außenhandels der USA bewirkte.

Einige Jahre später entschied die amerikanische Regierung, dass die Zölle wieder gesenkt werden mussten. Die ursprüngliche Lösung dieses Problems bestand in bilateralen (zweiseitigen) Zollverhandlungen. Jedoch sind mit bilateralen Verhandlungen noch nicht alle Möglichkeiten internationaler Zusammenarbeit ausgeschöpft.

Der nächste Schritt für eine fortschreitende Handelsliberalisierung bestand also in multilateralen Verhandlungen, d.h. Verhandlungen bei denen mehrere Länder beteiligt waren bzw. sind. Der multilaterale Zollabbau seit dem Zweiten Weltkrieg fand im Rahmen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens GATT (englisch: General Agreement on Tariffs and Trade) statt, welches 1947 verabschiedet wurde. Der Sitz des Sekretariats war in Genf.

Es wurde mit der Gründung der Welthandelsorganisation WTO (englisch: World Trade Organisation) im Jahr 1995, abgelöst. Die Regeln des GATT blieben in Kraft.

Das GATT-WTO-System

Das GATT-WTO-System stellt einen rechtlichen Rahmen dar, der Regeln für den Welthandel vorgibt.

Funktionsweise von GATT-WTO

Die Funktionsweise von GATT und WTO kann mit Hilfe einer Analogie aus der Mechanik verdeutlicht werden: GATT und WTO stellen ein Mechanismus dar mit dem ein schweres Objekt, genannt die Weltwirtschaft, langsam einen Berg hinaufgeschoben wird um den Gipfel, genannt der Freihandel, zu erreichen. Dies erfordert neben einen „Hebel“, der das gewünschte Objekt in die gewünschte Richtung schiebt, auch „Bremsblöcke“, die ein Zurückgleiten verhindern sollen.

Der wichtigste dieser so genannten „Bremsblöcke“ ist die Zollbindung. Zollbindung heißt, dass jeder neue Zoll oder jede Zollerhöhung durch die Senkung anderer Zölle ausgeglichen werden muss.

Darüber hinaus sind Exportsubventionen („Bremsblock“) nicht zugelassen – mit Ausnahme von Agrarprodukten. Die Exportsubvention ist eine Zahlung des Staates an ein Unternehmen oder einer Einzelperson für jedes ins Ausland gelieferte Gut.

Des Weiteren verbietet das GATT-WTO-System Importquoten („Bremsblock“). Sie stellen eine direkte Mengenbeschränkung für Importgüter dar und dürfen nur vorübergehend zur Behebung einer „Marktstörung“ verhängt werden.

Die Handelsrunde stellt den „Hebel“ dar und soll für den gewünschten Fortschritt sorgen. Während einer Handelsrunde versammeln sich die Vertreter zahlreicher Länder, um ein Paket von Zollsenkungen und andere Maßnahmen zur Liberalisierung des Handels zu vereinbaren.

Beispiel: Die Uruguay-Runde

1986 begann die achte Welthandelsrunde im Rahmen des GATT in der Küstenstadt Punta del Este in Uruguay. Die wichtigsten Ergebnisse dieser Handelsrunde sind Handelsliberalisierung und Verwaltungsreformen.

Handelsliberalisierung

Die Uruguay-Runde [3] führte dazu, dass der durchschnittliche Zoll der Industrienationen um nahezu 40% gesunken ist. Wichtiger als dieser Zollabbau sind die Maßnahmen zur Liberalisierung des Handels in zwei bedeutenden Sektoren: Landwirtschaft und Bekleidung.

Verwaltungsreformen: Vom GATT zur WTO

Ein großer Teil der Berichterstattung über die Uruguay-Runde befasste sich mit der Gründung der WTO:

  • Das GATT war ein provisorisches Abkommen, hingegen nun die WTO eine vollwertige internationale Organisation darstellt.
  • Das GATT bezog sich nur auf den Handel mit Gütern. Die WTO bezieht auch Regeln für den Handel mit Dienstleistungen GATS[4] (englisch: General Agreement on Trade in Services) sowie für die internationale Anwendung internationaler Eigentumsrechte TRIPS[5] (englisch: Agreement on Trade-Related Aspects of International Property) mit ein.
  • Das Verfahren der Streitschlichtung ist ein wichtiger neuer Aspekt der WTO und ermöglicht weitaus schnellere Entscheidungen (nicht länger als 15 Monate).

Grundsätze der WTO

Die Mitglieder der WTO einigten sich auf mehrere Grundsätze, die im Welthandel zur Geltung kommen sollen. Die Grundsätze galten zum Teil auch im GATT.

Der Grundsatz der Meistbegünstigung besagt, dass ein Mitglied der WTO alle Handelspartner gleich behandeln muss. Wer einem anderen Land gewisse Begünstigungen bzw. Vorteile gewährt, muss dies grundsätzlich gegenüber anderen Ländern tun.

Das Inlandsprinzip beinhaltet, dass Waren und Dienstleistungen aus dem Ausland nicht anders behandelt werden dürfen als solche aus dem Inland.

Das Prinzip der Gegenseitigkeit schreibt vor, dass die jeweiligen Zugeständnisse der Handelspartner während den Verhandlungen ausgewogen sein sollen, aber Entwicklungsländer können davon ausgenommen werden.

Präferenzzollabkommen

Neben der allgemeinen Absenkung von Zöllen, welche durch multilaterale Verhandlungen (mehrseitige Handelsabkommen) erreicht wurde, haben einige Ländergruppen Präferenzzollabkommen (Handelsabkommen auf regionaler Ebene) ausgehandelt. Mittels dieser Abkommen senken die Nationen wechselseitig ihre Zölle, aber nicht gegenüber Drittländern.

Freihandelszone und Zollunion

Das GATT-WTO-Regelwerk missbilligt Präferenzzollabkommen, weil sie einen Verstoß gegen den Grundsatz des Meistbegünstigten darstellen. Das bedeutet, solche Abkommen räumen den Mitgliedsländern Vergünstigungen ein, die Drittländer nicht erhalten. Jedoch sind Präferenzzollabkommen erlaubt, wenn sie zur Vereinbarung von Freihandel beitragen. Dazu gehören u.a. die Einführung einer Freihandelszone und das Abkommen zur Zollunion.

Innerhalb der Freihandelszone kommt es zum Freihandel zwischen zwei oder mehreren WTO-Ländern, wobei jedes Mitglied seine vollständige Autonomie in der Handelspolitik beibehalten kann. Durch die Einführung einer Freihandelszone wird der Abbau von Handelshemmnissen (Schrittweiser Zollabbau) gefördert. Dies wiederum ermöglicht u.a. eine bessere Zuordnung von Ressourcen und Transfer von Technologien. Ein Beispiel ist das Nordamerikanische Freihandelsabkommen (NAFTA).

Innerhalb der Zollunion kommt es zum Freihandel zwischen den beteiligten Staaten, wobei eine gemeinsame Handelspolitik gegenüber Drittländern betrieben wird. Das bedeutet, innerhalb der Zollunion werden alle Zölle und Kontingente (festgelegte oder begrenzte Warenmenge) beseitigt. Weiterhin werden die Zölle der Mitgliedsstaaten gegenüber Drittländern angeglichen, bis ein gemeinsamer Außenzoll erreicht wird. Ein Beispiel ist die Europäische Union (EU).

Wohlfahrtswirkung

Die Wohlfahrtswirkung der Freihandelszone sowie der Zollunion sind nicht eindeutig. Das bedeutet, die Frage ob Präferenzzollabkommen günstig oder ungünstig sind, hängt ganz vom Umfang der Handelsschaffung und der Handelsumlenkung ab.

Das Präferenzzollabkommen erhöht nur dann die Wohlfahrt, wenn seine handelsschaffende Wirkung größer als seine handelsumlenkende Wirkung ist.

  • Handelsschaffung: Das Präferenzzollabkommen führt dazu, dass einheimische Produkte oder Importe bestimmter Güter aus Drittländern durch preisgünstige Importe aus dem Partnerland ersetzt werden. Folglich wird ein Wohlfahrtsgewinn erzielt.
  • Handelsumlenkung: das Präferenzzollabkommen führt dazu, dass preisgünstige Importe aus Nicht-Vertragsländern durch kostenintensive Importe aus Partnerländern ersetzt werden. Daraus resultiert ein Wohlfahrtsverlust.

Quellen

Literaturquellen

Paul R. Krugmann, Maurice Obstfeld: Internationale Wirtschaft. Theorie und Politik der Außenwirtschaft, 7.Auflage, München: Pearson, 2006, Kapitel 8/ 9.

Internetquellen

Siehe auch