Handelsabkommen

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Handelsabkommen sind Übereinkünfte zwischen zwei oder mehreren Staaten, die den Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital zwischen den Vertragsparteien regeln. Sie werden mit dem Ziel geschlossen, Handelsbarrieren zwischen Ländern zu beseitigen, um den Handel über Landesgrenzen hinaus zu begünstigen und damit einen Anstieg des Außenhandels zu erreichen.

Alternativdefinition

In der Literatur ist auch die Auffassung zu finden, dass Handelsabkommen eher kurzfristige zwischenstaatliche Vereinbarungen sind und diese meist im Vorfeld von zukünftigen Handelsverträgen oder zur Konkretisierung der grundsätzlichen Bestandteile eines Handelsvertrages abgeschlossen werden. Demzufolge wird durch Handelsabkommen in diesem Zusammenhang ein zeitlich und mengenmäßig begrenzter Austausch bestimmter Güter zwischen Vertragspartnern vereinbart. Laut Reining regeln die Handelsabkommen die Formalitäten bezüglich der (dokumentarischen) Außenhandelsabwicklung, der Auslandsinvestitionen, der Besteuerung, des Geld-, Gewinn- und Kapitaltransfers.[1] Unter den Begriff Handelsabkommen fallen auch die so genannten Freihandelsabkommen. Diese sind völkerrechtliche Verträge die einen freien Handel ermöglichen, d.h. dass zwischen den Vertragspartnern (Ländern) keinerlei Beschränkungen (z.B. Zölle) erhoben werden. Die Handelsabkommen Deutschlands werden jährlich im Fundstellennachweis B (Sachgebiet VI) veröffentlicht.

Beschreibung

Arten von Abkommen

Es gibt zwei Ausprägungen von Abkommen, die durch die Anzahl der Vertragsparteien unterschieden werden. Abkommen, die zwischen zwei Ländern geschlossen werden, sind bilaterale Abkommen, wie beispielsweise das Meistbegünstigungsabkommen oder das Schifffahrtsabkommen. Werden Abkommen hingegen zwischen mehr als zwei Parteien geschlossen, spricht man von einem multilateralen Abkommen bzw. Übereinkommen. Zu den multilateralen Übereinkommen gehört zum Beispiel das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT).[2]

Der geschichtliche Hintergrund von Handelsabkommen

Vor dem Ersten Weltkrieg beteiligten sich fast alle Länder und Kolonien am internationalem Handel. Es herrschte eine weitgehend liberale weltwirtschaftliche Ordnung, die von den Grundsätzen der Freizügigkeit des internationalen Güter- und Faktorverkehrs geprägt war. Bereits im 19. Jahrhundert wurden unter der weltpolitischen Führung Englands einige bilaterale Handelsverträge abgeschlossen, die unter anderen einen Abbau von Zöllen zum Ziel hatten. In dieser Zeit wurden zunehmend bilaterale Abkommen über internationale Marktstandards geschlossen.[3]

Mit dem Beginn des Ersten Weltkrieges und verschärft durch die Weltwirtschaftskrise ab 1929 brach der Weltmarkt im Zweiten Weltkrieg ganz zusammen. Die zwei Weltkriege führten dazu, dass die Staaten ihren Außenhandel einstellten. Ein Grund dafür war auch, dass die Auffassung vertreten und publiziert wurde, dass wirtschaftlicher Wohlstand nicht vordergründig durch die Teilnahme an der internationalen Arbeitsteilung erreicht werden könnte. Es bestand aber die Idee von einer autarken Großraumwirtschaft angrenzender Länder. Für Deutschland sollte die Großraumwirtschaft Kontinentaleuropa und Sibirien umfassen, bei Japan ging es um China und den südostasiatischen Raum und für England sowie Frankreich bedeutete dies nur mit ihren Kolonialreichen Handel zu betreiben. Diese Vorstellungen wurden mit drastischen Mitteln verfolgt: zum einen mit diktatorischen nach innen und zum anderen mit kriegerischen Methoden nach außen.[4] Der multilaterale Welthandel war in dem Zeitraum von Beginn des Ersten Weltkrieges bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges mehr oder weniger in regionale und bilaterale Handelsbeziehungen zerfallen, wobei protektionistische Elemente eine große Rolle spielten.

Nach dem Zweiten Weltkrieg entstand eine neue politisch-ökonomische Führungsmacht: die USA.[5] Von den Großmächten hielten nur die USA am offenen Weltmarkt fest. Sie befürworteten die Ideen des englischen Ökonomen Lord Maynard Keynes (1883-1946). Laut Keynes führt die scharfe Konkurrenz in der Krise zu Lohnkürzungen und diese widerrum zu einem Nachfragerückgang der die Konkurrenz noch bekräftigt.[6] Aufgrund des bestehenden "Ost-West-Konfliktes" und der Abschottung der östlichen Länder beschränkte sich die USA auf die so genannte westliche Hemisphäre. Das führte dazu, dass die westlichen Ordnungsbemühungen in den ersten Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg weitgehend von der Politik der USA bestimmt wurden. Wichtige langfristige Erfolgsbedingungen der neuen Ordnung waren zum einen eine liberale Handelspolitik der USA und zum anderen der Einfluss der USA (als Siegermacht) auf die Gestaltung der binnenwirtschaftlichen Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland und in Japan. Die USA trug wesentlich an der Wiederentstehung und Aufrechterhaltung der neuen Weltwirtschaftsordnung bei.[7]

Von Mitte der Dreißiger Jahre bis in die Achtziger Jahre hinein haben die USA und andere Industrienationen Zölle und andere Handelshemmnisse durch Handelsabkommen schrittweise abgebaut und damit ein schnelles Voranschreiten der internationalen Integration ermöglicht.[8] Für die Integration der Weltwirtschaft in der Nachkriegszeit wurden bedeutende internationale Organisationen, wie der Internationale Währungsfonds (IWF; englisch: International Monetary Fund), das GATT und die Weltbank gegründet. Diese Organisationen sollten einen isolierten und rücksichtslosen nationalen Handel vermeiden, denn dieser könnte wieder zu einem „Aufschaukeln“ von Konflikten und letzendlich zu erneuten Kriegen führen, d.h. sie sollten aufkommende Konflikte sofort lösen. Anders ausgedrückt waren die Hauptaufgabengebiete dieser Organisationen die Errichtung, Weiterentwicklung und Stabilisierung einer internationalen Handels-, Finanz- und Währungsordnung.[9] Inzwischen sind diese Organisationen, aufgrund der zugenommenen weltwirtschaftlichen Verflechtung, für eine friedliche und effiziente weltwirtschaftliche Ordnung unerlässlich geworden.


Die wichtigsten Handelsabkommen

Als die bedeutendsten Handelsabkommen sind das Nordamerikanische Freihandelsabkommen (NAFTA), das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) und das Abkommen der so genannten Uruguay-Runde, mit dem 1994 die Welthandelsorganisation (WTO) gegründet wurde, zu nennen.

Das Nordamerikanische Freihandelsabkommen NAFTA

Das Nordamerikanische Freihandelsabkommen NAFTA wurde 1994 zwischen den USA, Mexiko und Kanada geschlossen. Es gewährleistet, dass die meisten ausgetauschten Güter zwischen diesen drei Ländern keinen Zöllen oder anderen Handelshindernissen unterliegen.

Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen GATT im Zusammenhang mit der Welthandelsorganisation WTO

Das GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) war Vorläufer (bis 1995) der Welthandelsorganisation (WTO) mit dem Ziel, den weltweiten Handel durch Senkung der Zölle und Beseitigung anderer Außenhandelsbeschränkungen zu fördern. Das GATT wurde 1947 vereinbart. Es hatte den Status einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen (UN) und führte bis zur Ablösung durch die WTO acht GATT-Runden durch, d.h. Vereinbarungen über den weiteren Abbau von Handelshemmnissen (zuletzt die Uruguay-Runde 1986-93). Somit stellt das GATT eine völkerrechtliche Basis für einen freien internationalen Handel dar. Die Welthandelsorganisation (WTO) hat 148 Mitglieder (2005) und ist neben dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank die wichtigste Institution zur Behandlung internationaler Wirtschaftsprobleme. Im Mittelpunkt der handelspolitischen Vereinbarungen steht die Meistbegünstigung (d.h. Zollvergünstigungen eines Landes müssen gegenüber allen Handelspartnern gelten) und die Nichtdiskriminierung (d.h. erlaubte Ausnahmen vom Verbot der Mengenbeschränkung müssen für alle Teilnehmer gelten). Mit der Gründung der WTO ist das Welthandelsregime über den klassischen Warenhandel hinaus auf weitere Bereiche ausgeweitet worden, wobei als wichtigste der Handel mit Dienstleistungen (GATS), handelsbezogene geistige Eigentumsrechte (TRIPS), handelsbezogene Investitionsmaßnahmen (TRIMS) und landwirtschaftliche Produkte (AoA) zu nennen sind.


Bedeutung/ Einordnung

Für den Außenhandel sind Handelsabkommen zu unverzichtbaren Bestandteilen geworden. Sie begünstigen den Außenhandel in Form von Verringerungen von Formalitäten und Zollsenkungen bei einem Grenzwechsel und führen deshalb zum Anstieg des Außenhandels. Die Bewertung der Wirkung von Handelsabkommen auf den realen Außenhandel stellen einen Anwendungsbereich des Gravitationsmodells dar. Dieses Modell besagt, dass der Handel zwischen Ländern abhängig ist von der Marktgröße und auch die Entfernungen zwischen den Partnerländern entscheidend für das Handelsvolumen ist, d.h. Handelsabkommen zu deutlich erhöhten Handelsvolumen zwischen den Vertragspartnern führen. Beispielsweise treiben die USA mit ihren Nachbarländern, insbesondere mit Kanada und Mexiko, deutlich mehr Handel als mit anderen Ländern der gleichen Größe.[10]

Die internationalen Handelsabkommen wurden meist unter dem Gesichtspunkt des Abbaus von "diskriminierenden" Zöllen geschlossen. Wenn zum Beispiel Brasilien mit Frankreich eine Absenkung des Zolls auf importierte Fertigungsanlagen vereinbart, dann gilt der neue Zoll auch für Fertigungsanlagen aus allen anderen Ländern, nicht nur für Importe aus Frankreich. So wird mit den meisten Zöllen verfahren. Es kann zwischen Ländern auch ein so genannter Meistbegünstigtestatus (engl. Most favoures Nation; MFN) beschlossen werden. Diese haben den Zweck, dass Handelsvorteile, die einem Vertragspartner gewährt werden, im Zuge der Gleichberechtigung auch allen anderen Vertragspartnern zugute kommen. So soll es unmöglich werden, Handelsvorteile nur einzelnen Staaten zu gewähren, d.h. für alle Länder mit MFN-Status gelten die selben Zölle. Ausnahmen von Meistbegünstigungen gibt es für regionale Integrationsabkommen oder im Umgang mit Entwicklungsländern,so dass beispielsweise die Europäische Union Handelsvorteile ihres Binnenmarktes nicht auch Drittstaaten gewähren muss.[11] Zollsenkungen im Rahmen des GATT erfolgen fast immer auf MFN-Basis. Nationen schließen in einigen Fällen aber auch so genannte Präferenzzollabkommen. Bestandteil solcher Abkommen sind Absprachen darüber, dass Zölle die sie auf ihre gegenseitigen Produkte erheben, niedriger sind als die für Güter aus Drittländern. Das GATT verbietet eigentlich Abkommen in dieser Form, dass ein Land N niedrigere Zölle für Importe aus dem Land X festlegt als für Importe aus dem Land Y, da sie gegen das MFN-Prinzip verstoßen, macht dabei aber eine Ausnahme und duldet zwei Arten solcher Abkommen. Zum einen die so genannte Zollunion, deren Mitglieder gemeinsame Außenzölle festlegen und zum anderen duldet sie es für den Fall, dass sich die Länder X und Y darauf einigen, ihre gegenseitigen Produkte zollfrei zu stellen, d.h. wenn sie zur Vereinbarung von Freihandel beitragen.[12]

Zölle werden heute überwiegend kritisch gesehen, da sie den internationalen Warenhandel behindern und im Rahmen der Theorie der komparativen Kostenvorteile zu einem Wohlfahrtsverlust führen.


Einzelnachweise

  1. Reining: Lexikon der Außenwirtschaft, 2003, Oldenbourg Verlag GmbH, S.
  2. Sachs: Leitfaden Außenwirtschaft, 1990, Gabler Verlag, S.159
  3. Wagner: Einführung in die Weltwirtschaftspolitik, 1995, Oldenbourg Verlag GmbH, S.39
  4. Greven/Scherrer: Globalisierung gestalten, 2005, bpb, S.24
  5. Wagner: Einführung in die Weltwirtschaftspolitik, 1995, Oldenbourg Verlag GmbH, S.39
  6. Greven/Scherrer: Globalisierung gestalten, 2005, bpb, S.24
  7. Wagner: Einführung in die Weltwirtschaftspolitik, 1995, Oldenbourg Verlag GmbH, S.39
  8. Krugman, Paul R., Obstfeld, Internationale Wirtschaft: Theorie und Politik der Außenwirtschaft, 2006, München: Pearson, S.294
  9. Wagner: Einführung in die Weltwirtschaftspolitik, 1995, Oldenbourg Verlag GmbH, S.39ff
  10. Krugman, Paul R., Obstfeld, Internationale Wirtschaft: Theorie und Politik der Außenwirtschaft, 2006, München: Pearson, S.44
  11. Krugman, Paul R., Obstfeld, Internationale Wirtschaft: Theorie und Politik der Außenwirtschaft, 2006, München: Pearson, S.306
  12. Krugman, Paul R., Obstfeld, Internationale Wirtschaft: Theorie und Politik der Außenwirtschaft, 2006, München: Pearson, S.306


Quellen

Literaturquellen

  1. Thomas Greven/ Christoph Scherrer, Globalisierung gestalten - Weltökonomie und soziale Standards, bpb, 2005
  2. Rudolf Sachs, Leitfaden Außenwirtschaft, Gabler Verlag, 1990
  3. Prof. Dr. Adam Reining, Lexikon der Außenwirtschaft, R. Oldenbourg Verlag München Wien, 2003
  4. Dr. Udo Broll, Einführung in die reale und monetäre Außenwirtschaft, R. Oldenbourg Verlag München Wien, 1995
  5. Dr. Helmut Wagner,Einführung in die Weltwirtschaftspolitik, R. Oldenbourg Verlag Müchen Wien, 1995
  6. Krugman, Paul R. und Maurice Obstfeld, Maurice, Internationale Wirtschaft: Theorie und Politik der Außenwirtschaft, 7. Aufl., München: Pearson, 2006
  7. Brockhaus Enzyklopädie, Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG

Weblinks

http://www.wirtschaftslexikon24.net http://de.wikipedia.org/wiki/Handelsabkommen http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=DCDCRD http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=Y4ZLIO http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s0159.pdf


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