Freihandelsabkommen

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Die Freihandelszone (engl. Free Trade Area) oder auch das Freihandelsabkommen ist ein gemeinschaftlicher Zusammenschluss von zwei oder mehreren Staaten, in der weder Zölle noch sonstige Abgaben unter den Partnerstaaten verlangt werden. Somit ist es möglich, alle Güter ohne Beschränkungen ein- und auszuführen. Im Unterschied zur Zollunion gibt es keine einheitliche Vorschrift der Handelsbeziehungen zu nicht Mitgliedsländern. Gegenüber Drittstaaten, also Ländern die außerhalb der Zone liegen, behält jedes Mitgliedsland seine Zollpolitik und seinen Außenzolltarif bei. Der zollfreie Handel gilt also nur für Güter, die ihren Ursprung im geographischen Bereich der Freihandelszone haben.

Historischer Hintergrund zum Freihandel

Bereits seit Jahrtausenden mussten sich Händler weltweit die Überquerung ihrer Waren von Grenzen in Form von Abgaben erkaufen. Beispielsweise erhoben Landesfürsten sogenannte Gebietszölle. Zur Zeit des Absolutismus – zwischen dem 16. und dem 18. Jahrhundert – versuchten die damaligen Herrscher darüber, ihre heimische Wirtschaft vor konkurrierenden Anbietern aus dem Ausland zu schützen. Die Einnahmen über Handelsbeschränkungen finanzierten bestimmte Ausgaben, beispielsweise solche für Hof und Militär. Nach diesem sogenannten Merkantilismus und zu Beginn des 19. Jahrhunderts, fing das Prinzip des Freihandels an, sich durchzusetzen. Die Ökonomen Adam Smith und David Ricardo waren dabei wegweisend. Der Schotte Adam Smith entwickelte in seinem Werk „Der Wohlstand der Nationen“ von bereits 1776 die These, dass Länder im besten Falle nur die Güter herstellen sollten, die sie schneller oder günstiger produzieren können als andere. Dadurch würde der Außenhandel angeregt werden, zumindest unter der Voraussetzung, dass keine Handelshemmnisse existieren würden. Dies würde zur Steigerung des Wohlstands der einzelnen Länder führen. Der Brite David Ricardo entwickelte zu Beginn des 19. Jahrhunderts die Theorie der komparativen Kostenvorteile. Diese besagt, dass es für alle Länder von Nutzen wäre, sich die Produktion bestimmter Güter untereinander aufzuteilen. Die Begründung hierfür lag darin, dass jedes Land das Gut herstellen würde, bei welchem es sich die größtmöglichen Vorteile erhofft. Es blieben für die restlichen Länder andere Bereiche übrig, auf welche sie sich spezialisieren könnten. Dieses Modell bildet noch heute die theoretische Grundlage für den freien internationalen Warenaustausch (Bundeszentrale für politische Bildung 2020 c).

Folgen freien Handels innerhalb von Freihandelszonen

Die Schließung von Freihandelsabkommen kann sowohl positive als auch negative Folgen für die einzelnen Mitgliedsstaaten einer Freihandelszone haben.

Als positiv ist dabei der sogenannte Handelsschaffungseffekt zu nennen. Es wird dabei in der Theorie mehr Handel dadurch geschaffen, dass den Völkern der Mitgliedsstaaten der Freihandelszone durch das Fehlen von Handelsbarrieren freier Zugang zu den Märkten der jeweils anderen ermöglicht wird. Sie können in bestimmten Bereichen Güter günstiger als in ihrem Heimatland erhalten und nehmen diese Möglichkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit auch wahr. Die entsprechenden Unternehmen erwirtschaften somit über den gestiegenen Konsum mehr Gewinne als zuvor. Über diese sogenannten Wohlfahrtsgewinne kann aufgrund von Spezialisierung langfristig betrachtet Wirtschaftswachstum erreicht werden.

Des Weiteren ist positiv anzumerken, dass durch den verstärkten Handel zwischen den Mitgliedsstaaten einer Freihandelszone in den spezialisierten Bereichen Arbeitsplätze entstehen (WWG LLC 2020).

Negative Auswirkungen hingegen bilden der Handelsablenkungseffekt und der Handelsverlagerungseffekt. Der Handelsablenkungseffekt lässt sich aus dem Fehlen der Handelsbarrieren für die Mitgliedsstaaten der Freihandelszone ableiten. Er beschreibt den Versuch von Händlern anderer Nicht-Mitgliedsstaaten, diese Gegebenheit für sich zu nutzen und Abgaben zu umgehen. Somit entstehen für die Länder, welche Teil von Freihandelsabkommen sind, Kosten für die Durchführung von effektiven Grenzkontrollen. Diese Kontrollen können die Handelsablenkung über ein bestimmtes Hilfsmittel verringern. Die Rede ist von sogenannten Ursprungszeugnissen, welche Händler für ihre Waren besitzen. Diese Ursprungszeugnisse werden darauf überprüft, ob sich die entsprechend eingeführten Waren für den geringeren Zollsatz der Freihandelszone qualifizieren.

Der ebenso negativ zu betrachtende bereits genannte Handelsverlagerungseffekt resultiert ebenfalls aus dem Fehlen von Handelsbarrieren innerhalb der Freihandelszone. Er beschreibt die Verschiebung des Handels von Ländern, welche nun Mitgliedsstaat einer Freihandelszone wurden, weg von Ländern, welche nicht Teil des Freihandelsabkommens geworden sind. Somit sinken die Wohlfahrtsgewinne aus den Handelsbeziehungen mit den Nichtmitgliedsstaaten der Freihandelszone beziehungsweise bleiben in bestimmten Bereichen komplett aus. Man kann von Wohlfahrtsverlusten sprechen. Im Endeffekt lohnt sich daher die Schließung eines Freihandelsabkommens nur dann, wenn die neu genierten Wohlfahrtsgewinne die entsprechenden Wohlfahrtsverluste ausgleichen können (Felbermayr, Gabriel et al. 2013, 10).

Was des Weiteren als negative Folge von Freihandelszonen angesehen werden kann ist, dass sie in kurzfristigem Rahmen zu mehr Arbeitslosigkeit führen können. Das ist darauf zurückzuführen, dass durch die Möglichkeit des günstigeren Imports bestimmter Güter aus anderen Mitgliedsstaaten der Freihandelszone, die Herstellung dieser Produkte im eigenen Land überflüssig wird. Ohne Gewinne gehen die entsprechenden Unternehmen insolvent. Dies hat für die Angestellten den Verlust ihrer Arbeitsplätze zur Folge (Bundeszentrale für politische Bildung 2020 c).

Einordnung

Der Begriff der Freihandelszone lässt sich unter dem Begriff des Freihandels einordnen. Eine Einteilung unter dem Begriff Präferenzzollabkommen ist ebenso vertretbar.

Ziele

Viele Theoretiker sind sich einig, „dass Freihandel der Wohlfahrt eines Landes mehr dient als Protektionismus“[1]. Freihandel führt zu einer höheren Effizienz. Zölle hingegen ziehen Wohlfahrtsverluste, aufgrund von Konsum- und Produktionsverzerrungen, nach sich. Zugleich führt der Freihandel zur Beschleunigung von Innovationen und einem schnelleren Erreichen von bestmöglichen Betriebsprodukten.

Aufbau und Verwaltung

Politisch ist die Freihandelszone sehr einfach aufgebaut, jedoch erfordert sie einen sehr hohen verwaltungstechnischen Aufwand der zu massiven Handelshemmnissen führen kann. Sie benötigt nicht nur fortgesetzte Grenzkontrollen der beteiligten Staaten, sondern auch streng festgelegte Regeln aus denen zu erkennen ist, ob die Ware die Grenze zollfrei passieren darf oder nicht.

EFTA

Die EFTA Mitgliedsstaaten

Die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) wurde am 4. Januar 1960 in Stockholm, als Gegenstück zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), gegründet. Gründungsmitglieder waren damals Großbritannien, Dänemark, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und die Schweiz. Es folgten 1961 Finnland als assoziiertes Mitglied (ab 1986 Vollmitglied), 1970 Island und 1991 Liechtenstein als Vollmitglied.

Im Gegensatz zur Mehrheit der Mitgliedsstaaten der EG wollten die EFTA-Staaten ausschließlich eine dichte, wirtschaftliche Kooperation. Zudem beabsichtigten sie weder einen kollektiven Zolltarif noch eine Anpassung der internationalen Rechtsvorschriften. 1966 wurden eine Aufhebung der Zölle und eine mengenmäßigen Begrenzung im Handel mit kommerziellen Gütern und einer Vielzahl von agrarwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen beschlossen. 1973 beschlossen Großbritannien und Dänemark, aufgrund der schlechten Entwicklung der EFTA-Staaten, Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft (EG), die 1957 in Rom gegründet würde, zu werden. Im Laufe der Siebziger und Achtziger Jahre verlor die EFTA zunehmend an Gewicht. 1986 trat auch Portugal der EG bei. Nach Ende der kommunistischen Diktaturen in Osteuropa wurde die EG das neue Kraftzentrum in Europa. 1995 folgten den Portugiesen dann Schweden, Finnland und Österreich. Heute gehören nur noch die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein der EFTA an.

Zwischen den EFTA-Mitgliedern und der EU (früher EG) bestehen verschiedene Handels- und Zollabkommen, beispielsweise vereinbarten beide Seiten 1991 das Einrichten eines gemeinsamen europäischen Binnenmarktes. Daraus entstand 1993 der Europäische Wirtschaftsraum (EWR). Zudem versucht die EFTA ihre Freihandelsbeziehungen zu den Staaten Mittel- und Osteuropas sowie den Mittelmeerstaaten (MOE-Staaten) zu vertiefen.


Die Efta besteht heute aus folgenden 3 Organen:


1. Dem EFTA-Rat

2. Dem EFTA-Sekretariat

3. Und dem parlamentarischen Komitee


Der Rat ist für die Überwachung des Abbaus der Zölle zuständig und trifft sich dreimal im Jahr. Genf in der Schweiz ist der Sitz der EFTA.

NAFTA

Die NAFTA Mitgliedsstaaten

Entstehung

Das Nordamerikanische Freihandelsabkommen (NAFTA, engl. North American Free Trade Agreement) ist ein zwischenstaatlicher Vertrag und bildet eine Freihandelszone zwischen den USA, Kanada und Mexiko. Das Abkommen trat am 1. Januar 1994 in Kraft. Das bereits vorhandene Freihandelsabkommen zwischen den USA und Kanada von 1989, wurde von NAFTA ersetzt.

Ziele und Aufbau

„ NAFTA sieht einen gestaffelten Abbau von Handelsbarrieren und Zöllen für gewerbliche Güter, Dienstleistungen und Kapitalverkehr über einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren vor“[2]. Zudem zieht sie den Schutz von geistigem Eigentum und des öffentlichen Beschaffungswesen mit ein. NAFTA ist eine rein wirtschaftliche Vereinbarung, die keine freie Bewegung von Arbeitern vorsieht. Nur der freie Verkehr von Gütern, Dienstleistungen und Kapital ist erlaubt.


Die NAFTA besteht aus 3 Hauptkommissionen:


1. Kommission der Wirtschaft

2. Kommission der Arbeit

3. Kommission der Umwelt


Bei aufkommenden Streitigkeiten ist die paritätisch besetzte Freihandelskommission für die Schlichtung verantwortlich.


Pro und Kontra

USA

Verfechter in den USA sahen mit Hilfe von NAFTA die Möglichkeit neue Arbeitsplätze zu schaffen. Zudem meinten viele, dass zunehmender Wettbewerb zu einem höheren Wachstum der Wirtschaft und neuen Innovationen führen wird. Auch eine kurzfristig ansteigende Arbeitslosigkeit würde durch größere Investitionen aus dem Ausland und durch Antriebe für die Wirtschaft ausgeglichen. Aufgrund von Enttäuschungen im multilateralen Liberalisierungsprozess hielten es viele für besser, den regionalen Liberalisierungsprozess, aufgrund von sichtbaren Erfolgen in Europa, zu fördern.

Die Gegenseite, vor allem Gewerkschaften, befürchteten einen ungleichen Wettstreit mit mexikanischen Billigprodukten welcher sich nachteilig auf die Bildung von Löhnen auswirken könne. Zudem hielten es die meisten für sehr wahrscheinlich, das viele US- Unternehmen ihren Standort nach Mexiko verlagern würden um dort billiger produzieren zu können und somit viele Arbeitsplätze in den USA wegfallen würden. Daneben beklagte sich eine Vielzahl von Umweltschützern dass die ökologischen Schutzbestimmungen mangelhaft seien.

Kanada

Befürworter in Kanada befanden NAFTA als einen wichtigen Zugang zum US-amerikanischen Markt. Zudem wollte man sich den schnell wachsenden mexikanischen Markt sichern um somit ausländische Firmen zu ködern. Daneben sollte NAFTA die Möglichkeit bieten, andere Lateinamerikanische Märkte zu entdecken.

Gegner von NAFTA befürchteten eine noch höheren Abhängigkeit von den USA, eine zunehmende Erwerbslosigkeit und den Rückgang bisheriger Umweltstandards.

Mexiko

Verteidiger von NAFTA in Mexiko argumentierten, „dass ein Freihandelsabkommen den Strukturwandel und die Demokratischen Reformen in Mexiko fördere und schließlich zu besseren Menschenrechten, Sozial-, Arbeits- und Umweltstandards führen könne“[3]. Zudem ging man von einem höheren Lebensstandard für die mexikanischen Bürger aus. Daneben sollte NAFTA ein Symbol für die Offenheit Mexikos und den andauernden Liberalisierungs- und Demokratisierungsprozess sein. Man erhoffte sich vor allem einen einfacheren Zutritt zum US-amerikanischen Markt.

Die Gegenpartei begründete ihre Anti-NAFTA Einstellung damit, das Umwelt- und Sozialbestimmungen zu streng seien und diese Standards Mexikos Wettbewerbsfähigkeit vermindern könne.

Weblinks

Webseite EFTA

Webauftritt des NAFTA Secretariat

http://de.wikipedia.org/wiki/Freihandelsabkommen

http://de.wikipedia.org/wiki/Freihandel

http://www.logistikwoerterbuch.or.at/dictionary/XP/ff/826.html

http://www.hanisauland.de/lexikon/f/freihandelszone.html

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Lexikon/EUGlossar/E/2005-11-21-europaeische-freihandelszone-efta-.html

http://lehrerfortbildung-bw.de/faecher/gkg/bsg-gk/themen/europa/material/europa_material_efta.htm

http://de.wikipedia.org/wiki/NAFTA

http://www.weltpolitik.net/Sachgebiete/Weltwirtschaft%20und%20Globalisierung/Regionale%20Wirtschaftskooperationen/NAFTA/Grundlagen/1994:%20Die%20Diskussion%20um%20die%20Entstehung%20des%20Nordamerikanischen%20Freihandelsabkommens%20(NAFTA).html

Literaturverzeichnis

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Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.). 2009. „Europäische Freihandelsvereinigung (EFTA).“ Zugriff am 29.Juni 2020. https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/pocket-europa/16720/europaeische-freihandelsvereinigung-efta.

Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.). 2016. „Freihandelszone.“ Zugriff am 29. Juni 2020. https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19335/freihandelszone.

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Deutsche Bank AG, Außenwirtschaftsalphabet, 7. Aufl., Frankfurt am Main (Selbstverlag) 1998.

Felbermayr, Gabriel und Larch, Mario und Flach, Lisandra und Yalcin, Erdal und Benz, Sebastian. 2013. Dimensionen und Auswirkungen eines Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA. https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/Studien/dimensionen-auswirkungen-freihandelsabkommens-zwischen-eu-usa-summary.pdf?__blob=publicationFile&v=1.

Krugman, Paul R. und Maurice Obstfeld, Maurice, Internationale Wirtschaft: Theorie und Politik der Außenwirtschaft, 7. Aufl., München: Pearson, 2006.

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