Exportbeschränkung

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Für den Begriff Exportbeschränkung kann man analog die Wörter Selbstbeschränkung undExportselbstbeschränkung verwenden.

Unter Exportbeschränkung versteht man eine Vereinbarung zwischen zwei Handelspartnern mit dem Inhalt, dass ein Handelspartner sich verpflichtet, den Export bestimmter Waren zu beschränken.[1]

Alternative Definitionen und die Einordnung des Begriffes

Unter Exportbeschränkung versteht man,dass sich das exportierende Land auf Verlangen des importierenden Landes auferlegt die Menge zubeschränken.[2] Eine weitere Definition lautet: Exportbeschränkungen sind Vereinbarungen zwischen Staaten,in denen sich der Expoteur des Ausfuhrlandes freiwillig zu Ausfuhrbeschränkungen verpflichtet,um den Produzenten im Importland Zeit für eine Wiedergewinnung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu geben.[3] Das Themengebiet Exportbeschränkung gehört zu dem großen Themenbereich Außenwirtschaft und findet in diesen Zusammenhang Anwendung bei bilateralen Handelsabkommen.

Beispiele für Exportbeschränkungen

Am 23.08.2007 lockerte die EU die Exportbeschränkung gegen Nutzvieh aus England.Einige Wochen zuvor war in England die Maul-und Klauenseuche ausgebrochen den diese Krankheit ist für Tiere sehr gefährlich.Darum galt für diese Zeit,dass keine lebenden Tiere, die sich mit der Seuche anstecken können,wie zum Beispiel Rinder,Schafe und so weiter aus England exportiert werden dürfen.Seit dem 23.08.2007 darf wieder unter strickten Veterinärkontrollen exportiert werden.[4]

Ein schönes Beispiel ist auch die Exportbeschränkung zwischen der EG und Japan.Hier bei ging es darum das sich die japanischen Automobilkonzerne verpflichten in den Zeitraum 1993 bis 1999 die Einfuhr von japanischen Kfz in die EG auf einen Höchstbetrag von 1,23 Millionen zu beschränken um Handelsspannungen zwischen der EG und Japan zu vermeiden.[5] Es ist wichtig zu sagen das sich nicht alle Mitgliedsstaaten an dieser Expirtbeschränkung beteilig haben.

Die Beschränkung griff in folgenden Mitgliedsstaaten:

                                                    -Italien mit 3300 Kfz
                                                    -Spanien mit 2000 Kfz
                                                    -Portugal mit 10000 Kfz
                                                    [6]

Arten von Exportbeschränkungen

In der Vergangenheit haben sich zwei Arten von Exportbeschränkungen herauskristalisiert, die auch noch heute Anwendung finden.Auf der einen Seite haben wir die Beschränkung die Staaten miteinander abschließen (siehe Beispiele oben) und auf der anderen Seite existieren Beschränkungen die sich ein Unternehmen auferlegt um mit einen Staat Handel treiben zu können und somit Fuss in einen neuen Markt zufassen.

Wissenswertes über Exportbeschränkung

Für einen Außenstehenden sollen Exportbeschränkungen immer so aussehen,dass sie von dem Vertragspatner freiwillig abgeschlossen wurden.Aber bei näherem Hinsehen erkennt man,dass das nicht immer der Fall ist,denn das Wort freiwillig kann man durch das Wort Druck ersetzen. Dieser Druck wird durch den Vertragspartner ausgeübt,die hinter vorgehaltener Hand mit Sanktionen drohen könnten. Somit sind Exportbeschränkungen ein wichtiges außenwirtschaftliches Instrumentarium,die jedem Staat,wenn er es möchte,zur Verfügung steht.Wenn Staaten Exportbeschränkungen erlassen,haben sie nur eins im Sinn,die einheimische Wirtschaft zu schützen und diese auch zu stärken.Dies ist kein schlechtes Ansinnen,aber die Exportbeschränkungen haben einen schlechten Beigeschmack,denn sie wecken den Anschein von Diskriminierung. Denn die Exportbeschränkungen werden meist nur gegen Staaten erlassen,die der eigenen Wirtschaft gefährlich werden können. Nicht-Konkurrenten sind meist nicht dadurch beeinflusst. Diese Probleme sind hinreichend bekannt,aber es gibt in den internationalen Vereibarungen über den Welthandel (zum Beispiel im General Agreement on Tarifs and Trade) keine ausdrücklichen Verbote dazu.[7] Aber in der Regel sind Expoteure nicht abgeneigt solche Exportbeschränkungen auf sich zunehmen,denn es gibt in die Möglichkeit auf einen neuen Markt Fuß zufassen und auf Langesicht sich dort zu etablieren.Wichtig ist noch zu sagen,dass es Schlupflöcher gibt,wie die Staaten solche Beschränkungen umgehen können. Eine Möglichkeit ist, dass sie in Länder exportieren,in denen keine Beschränkungen vorligen und so über den kleinen Umweg die Waren dann doch ins Land gelangen.

Einzelnachweise

  1. Rose,K.:Theorie der Außenwirtschaft,1992,S.572.
  2. Krugman,P. R./Obstfeld,M.:Internationale Wirtschaft-Theorie und Politik der Außenwirtschaft,2006,S.240.
  3. Koch,E.:Internationale Wirtschaftsbeziehungen,1992,S.157.
  4. http:/agriculture.ch/de/aktuell/agronews/detail/article/2007/08/23/grossbritanien-darf-wieder-vieh-exportiern,Schweizer Quelle, Zugriff am 05.04.2008
  5. Koch,E.:Internationale Wirtschaftsbeziehung,1992,S.281.
  6. Verband der Automobilindustrie e.V.Abb.16/2:Mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen in den Mitgliedsstaaten der EG für japanische Automobile zitiert nach Koch,E.:Internationale Wirtschaftsbeziehung,1992,S.280.
  7. Dieckheuer,G.:Internationale Wirtschaftsbeziehungen,1995,S.474.


Literaturverzeichnis

Jahrmann,Fritz-Ulrich:Außenhandel 8. Auflage,Ludwiggshafen,1981 Rose,Klaus:Theorie der Außenwirtschaft 11. Auflage,München,1992 Krugman,Paul-R. / Obstfeld,Maurice:Internationale Wirtschaft-Theorie und Politik der Außenwirtschaft 7Auflage,München, 2006 Dieckheuer,Gustav:Internationale Wirtschaftsbeziehungen 3. Auflage,München,1995 Koch,Eckart:Internationale Wirtschaftsbeziehungen,München,1992 Altmann,Jörn:Außenwirtschaft für Unternehmen,Stuttgart,1993

Web links

http://www.agriculture.ch/de/aktuell/agronews/detail/article/2007/08/23/grossbritanien-darf-wieder-vieh-exportieren,Schweizer Quelle, Zugriff am 05.04.2008