Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (GATT)

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Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen wird kurz als GATT bezeichnet. Die Abkürzung GATT steht für General Agreement on Tariffs and Trade. Es wurde am 30.10.1947 in Genf durch die Zusammenarbeit von 23 Staaten beschlossen und trat am 01. Januar 1948 in Kraft. Es stellt eine internationale Vereinbarung über den Welthandel dar. Durch das GATT wurde im weiteren Verlauf der Geschichte der Grundstein zur Gründung der Welthandelsorganisation (WTO, engl. World Trade Organization, 1995) gelegt, dem es heute noch eingegliedert ist. Damals gehörten dem Abkommen 123 gleichberechtigte Mitgliedsländer an.[1][2][3]

Geschichtlicher Hintergrund

Der Beginn liegt 1944 in den USA als die Bretton Woods Konferenz stattfand, an der 44 Staaten teilnahmen. Sie zeichnete sich für die Einrichtung eines festen Wechselkurssystems verantwortlich, gründete den Internationalen Währungsfonds (IWF, engl. International Monetary Fund) sowie die Weltbank. Bei einem Punkt jedoch konnte keine Einigung erzielt werden: Hierbei handelte es sich um die Gründung einer Welthandelsorganisation. Stattdessen entwickelten sie ein Vertragswerk das 1948 in Kraft trat, das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT).[1][2][3]

Aufgabenbereiche

Durch das GATT wurde festgelegt, dass Zölle, Abgaben und andere Hemmnisse im internationalen Handel abgebaut werden müssen. Dadurch sollten Welthandel und Weltwirtschaft gefördert werden. Hieraus resultierten zwei Prinzipien: Erstens die Meistbegünstigungsklausel (Prinzip der Gleichbehandlung), bei der allen Handelspartnern eines Landes gleiche Zollvergünstigungen gewährt werden. Zweitens das Verbot der Diskriminierung, bei dem erlassene Ausnahmen vom Verbot mengenmäßiger Beschränkungen für Alle gelten. Des Weiteren sollte durch GATT ein Prozess zur Lösung von internationalen Handelskonflikten etabliert werden. Die Maßnahmen konzentrierten sich vornehmlich auf den Güterhandel.[4][5]

Allgemeiner Überblick

Von 1948 bis 1994 wurden durch das GATT die Regeln für einen Großteil des Welthandels festgelegt. In dieser Zeit gab es acht mehrjährige Verhandlungsrunden (u. A. in Frankreich, Großbritannien, Belgien und Marokko). Diese kontinentübergreifenden Treffen nahmen 1948 in Havanna (Cuba) ihren Anfang. Es stellte sich heraus, dass GATT das einzige multilaterale Instrument war, um den internationalen Handel kontrollieren zu können. In den Anfangsjahren konzentrierten sich die Handelsrunden auf Senkung der Zölle. Die sogenannte Kennedy-Runde (1964-1967) ergab ein Anti-Dumping Abkommen zur Vermeidung von Preisverfall und eine Lektion zur Entwicklung. In den 70ern stellte die Tokio-Runde den ersten bedeutenden Versuch dar, sich internationalen Handelsbarrieren zu widersetzen. Als letzte und umfangreichste Verhandlungsrunde führte die Uruguay-Runde (1986-1994) zur Gründung der WTO und einem neuen Katalog von Vereinbarungen.[4][5]

Die Tokio-Runde

Die Tokio-Runde (1973-1979) stellte einen ersten Versuch dar, dass internationale Handelssystem zu reformieren. An diesen Verhandlungen beteiligten sich 102 Länder. Es wurden Bemühungen fortgesetzt die Handelszölle weiter zu senken. Ein Resultat war die durchschnittliche Senkung der Zollgebühren für industriell gefertigte Produkte auf rund 4,7%. Dies geschah nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit, je höher der Zoll, umso höher die Kürzung.

In anderen Verhandlungsschwerpunkten traten Unstimmigkeiten zwischen den Teilnehmern auf. Ein Streitpunkt war die Reformierung des landwirtschaftlichen Handels. Dennoch einigte man sich über eine Reihe von Abkommen welche zollfreie Staatsgrenzen betrafen. In vielen Fällen unterzeichnete nur eine geringe Zahl von GATT-Mitgliedern diese Vereinbarungen und Absprachen. Diese nicht akzeptierten Abkommen waren nicht multilateral und wurden inoffiziell als Codes bezeichnet. Mehrere Codes wurden in der Uruguay-Runde überarbeitet und in multilaterale Verpflichtungen umgewandelt.[4][5]

Die Uruguay-Runde

Der Grundstein zur Uruguay-Runde wurde im November 1982 auf einem Treffen der Abgesandten in Genf gelegt. Das verabschiedete Arbeitsprogramm wurde zur Basis der in Uruguay verhandelten Agenda. Im September 1986 begannen in Punta del Este (Uruguay) die Verhandlungen. Sie beinhalteten ausstehende handelspolitische Probleme. Das Handelssystem wurde in mehrere neue Bereiche ausgedehnt, um den Handel in den sensiblen Bereichen Landwirtschaft und Textilindustrie zu verbessern. Neben diesen Punkten wurden alle ursprünglichen GATT-Texte besprochen. Dieser bis dahin größte Verhandlungsauftrag sollte über einen Zeitraum von vier Jahren vervollständigt werden. Nach der Hälfte der Zeit fand ein Treffen der Beauftragten in Montreal (Kanada, 1988) statt, um die Fortschritte des Auftrages zu bewerten. In diesen Gesprächen konnte jedoch keine Einigung erzielt werden. Aus diesem Grund fand im folgenden April ein erneutes Treffen der Offiziellen in Genf statt. Am Ende der Verhandlungen stand ein Paket von Beschlüssen fest.

Um die Entwicklungsländer zu fördern wurden Zugeständnisse in der Markttransparenz für tropische Produkte gemacht. Zur schnellen Beseitigung von Streitigkeiten unter den Handelspartnern wurden ein Konfliktsystem sowie ein Prüfmechanismus für die Handelspolitik eingeführt. In der Landwirtschaft dagegen wurden kaum Ergebnisse erzielt und man beschloss die Gespräche später fortzusetzen. Letztendlich entstand ein erster Entwurf der endgültigen rechtlichen Übereinkunft, der „Final Act“. Dieser wurde von dem späteren Generaldirektor der GATT Arthur Dunkel übersetzt und im Dezember 1991 in Genf vorgelegt. Der Text erfüllte alle Aspekte der Uruguay-Runde mit einer Ausnahme: Die Liste der Verpflichtungen zum Beschneiden der Importsteuern und Öffnung ihrer Dienstleistungsmärkte (siehe auch GATS, engl. General Agreement on Trade in Services). Der Entwurf wurde zur Basis für den endgültigen Beschluss.

Im Juli 1993 gaben die USA, Japan, die EU und Kanada bekannt, dass wichtige Fortschritte in den Zollverhandlungen ähnlicher Bereiche (Marktzugang) erzielt wurden. Es dauerte bis zum 15. Dezember 1993 bis jedes Problem gelöst wurde und die Verhandlungen über den Marktzugang von Gütern und Dienstleistungen endeten. Das Abkommen wurde am 15. April 1994 in Marrakesch (Marokko) von den Abgeordneten der 123 teilnehmenden Staaten unterzeichnet.[4][5]

Ergebnisse

Die im Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) beschlossenen Aktionen stellten lediglich ein Provisorium dar. Dennoch konnte 47 Jahre lang die Liberalisierung des Welthandels erfolgreich gefördert und gesichert werden. Die fortwährende Minimierung der Zölle regte zwischen den 50er und 60er Jahren sehr hohe Wachstumsraten des Welthandels an. Infolge dessen konnte ein durchschnittliches Wachstum von 8% pro Jahr erreicht werden. Während der GATT-Ära überstieg das Handelswachstum durch die Handelsliberalisierung das Produktionswachstum. Die Stabilität dieses Handelssystems verursachte einen Anstieg der Mitgliederzahl seit der Uruguay-Runde. Die Reformen bewirkten eine nachhaltige Verbesserung und Entwicklung der internationalen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen.

Für die Gründung der WTO wurden die Errungenschaften der GATT-Verhandlungen als Dachvertrag genutzt und bestehen noch heute. Die GATT-Regelungen setzen sich aus den ursprünglichen Verträgen von 1947 (GATT 1947), den aktualisierten Satzungen der Uruguay-Runde und den abschließenden Änderungen von 1994 (GATT 1994), Marrakesch) zusammen. Heutzutage kontrolliert die WTO den internationalen Güterhandel.[4][5]

Einzelnachweise

Literatur

GATT 1994 and 1947. Geneva : World Trade Organization, 52 Aufl. ©1999, ISBN 92 870 1165 6

Weblinks